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Event AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Nutzungsrecht der Eventlocation bei Red Golf Moorfleet GmbH & Co. KG

– Zusätzliche Bedingungen für die Nutzung der Anlage im Rahmen von Veranstaltungen –

(nur im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Red Golf Moorfleet GmbH& Co.KG gültig)

I. Veranstaltung

1. Vertragsabschluß

Verträge zwischen Red Golf Moorfleet und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Red Golf Moorfleet zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Red Golf Moorfleet und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

 

2. Preise

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Red Golf Moorfleet. Red Golf Moorfleet ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von Red Golf Moorfleet sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Red Golf Moorfleet in Rechnung gestellt.

 

3. Zahlung

Red Golf Moorfleet ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.

Darüber hinaus ist Red Golf Moorfleet berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu

verlangen:

80% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung

Die Schlußabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist Red Golf Moorfleet berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins).

Red Golf Moorfleet ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes §5.

 

4. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag

zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an Red Golf Moorfleet zu leisten:

– bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20%

– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40%

– bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60%

– bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%

– danach oder bei Nichtantritt 100%

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem Red Golf Moorfleet ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Red Golf Moorfleet.

Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Red Golf Moorfleet im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Waren. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts vom Vertrag eine Pauschale in Höhe von einheitlich 40% des vereinbarten Preises von dem Kunden zu zahlen. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Red Golf Moorfleet als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Red Golf Moorfleet für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Für jeden Fall des Rücktrittes von Red Golf Moorfleet wird die Haftung von Red Golf Moorfleet gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

 

5. Haftung

Die Haftung von Red Golf Moorfleet gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Red Golf Moorfleet herbeigeführt wurde.

Im übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen Red Golf Moorfleet und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von Red Golf Moorfleet grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Soweit Red Golf Moorfleet im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde Red Golf Moorfleet von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten von Red Golf Moorfleet gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

Red Golf Moorfleet übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde Red Golf Moorfleet von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern Red Golf Moorfleet gegenüber erhoben werden.

 

6. Vermittlungsleistung

Red Golf Moorfleet haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Red Golf Moorfleet von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Soweit Red Golf Moorfleet als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von Red Golf Moorfleet hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Red Golf Moorfleet so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Red Golf Moorfleet vermittelt worden. Red Golf Moorfleet hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.

 

7. Gewährleistung

Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind.

Red Golf Moorfleet steht das Recht zu, Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. Red Golf Moorfleet ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, erforderlich scheint.

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen von Red Golf Moorfleet nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, für Red Golf Moorfleet erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Red Golf Moorfleet begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Red Golf Moorfleet unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen Red Golf Moorfleet nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.

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