16.1d Erleichterung für Ball auf dem Grün

Liegt der Ball eines Spielers auf dem Grün und wird durch ungewöhnliche Platzverhältnisse auf dem Platz beeinträchtigt, darf der Spieler straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den ursprünglichen oder einen anderen Ball an den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung legt. Er muss dabei die nach Regeln 14.2b(2) und 14.2e vorgeschriebene Vorgehensweise, einen Ball zurückzulegen, einhalten.

  • Der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung muss entweder auf dem Grün oder im Gelände liegen.
  • Gibt es keinen solchen nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung, darf der Spieler trotzdem Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den Punkt größtmöglicher Erleichterung als Bezugspunkt verwendet, die entweder auf dem Grün oder im Gelände liegt.

ABBILDUNG 16.1D STRAFLOSE ERLEICHTERUNG VON UNGEWÖHNLICHEN PLATZVERHÄLTNISSEN AUF DEM GRÜN

Erleichterung auf dem Grün

  • Die Abbildung geht von einem linkshändigen Spieler aus.
  • Liegt ein Ball auf dem Grün und besteht Beeinträchtigung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV), darf straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden, indem ein Ball an den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung gelegt wird.
  • Der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung muss entweder auf dem Grün oder im Gelände sein.

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